Ein eigener Garten mit bunt blühenden Blumen, einem schönen Rasen und vielen Bäumen ist eine Idylle für sich. Wer sich den Garten zudem mit einem eigenen Pool aufwertet, schafft ein wahres Wohlfühl-Paradies. Ob aufstellbare Schwimmbecken, Outdoor-Whirlpools oder fest eingemauerte Swimming-Pools: Der Frieden in der Nachbarschaft will dabei gewahrt werden. Dazu dient vor allem ein respektvoller Abstand zum Nachbar-Grundstück. Achten Sie daher unbedingt gründlich auf baurechtliche Fragen, wenn Sie einen Pool an der Grundstücksgrenze planen.
Wie dicht der Pool an die Grundstücksgrenze darf, ist stets von folgenden grundsätzlichen Voraussetzungen abhängig:
Sowohl für einen Quick-Up-Pool, einen Steel-Frame-Pool, einen Whirlpool, ein Swim-Spa oder auch für ein fest installiertes Schwimmbecken aus Beton gilt: Es ist nicht einfach ohne Weiteres erlaubt, einen Pool im Garten aufzustellen oder zu bauen. Sie benötigen in den allermeisten Fällen eine Genehmigung der Gemeinde.
Oft richten sich die Vorgaben nach der Grösse des Pools (Fläche, Höhe, Volumen). Sehr kleine aufstellbare Pools erfordern in den meisten Kantonen keine Baugenehmigung, sofern sie unter 1,5 Meter hoch sind und weniger als 10 Quadrat-Meter Fläche messen. Möchten Sie Ihren Badespass indes in einem grösseren Rahmen geniessen, ist es erforderlich, sich baurechtlich einwandfrei abzusichern – damit Sie den geforderten Grenzabstand zwischen Schwimmbecken und Nachbar-Grundstück einhalten können.
Sie sollten sich also, sofern Sie sich Ärger und Sorge mit dem Amt oder einem Nachbarn ersparen wollen, unbedingt in Ihrer Gemeinde nach den gesetzlichen Vorgaben zur Baugenehmigung erkundigen.
Tipp: Viele Gemeinden bieten online die lokale Bauordnung zum Download an. Nutzen Sie diese Option, um von Beginn an den richtigen Weg für Ihren Pool oder Whirlpool einzuschlagen. So finden Sie auch heraus, welche Ihrer gewünschten Idealvorstellungen wirklich realisierbar sind.
Bei Ihrer Gemeinde erfahren Sie die konkreten Vorgaben für Ihren Pool: Wie nahe an die Grenze vom Grundstück er gesetzt werden darf, kann sich beispielsweise danach richten, ob er noch als Kleinbaute gilt. Ob Sie Ihren Pool überdachen oder versenken möchten, spielt auch in die Richtlinien ein. Der geforderte Grenzabstand zu den Nachbarn und anderen Gebäuden kann etwa davon abhängen, ob Sie in einem belebten Wohngebiet oder in einer spärlich besiedelten Gegend leben. Auch landschaftliche Voraussetzungen wie Hanglage oder die Beschaffenheit des Bodens können möglicherweise die Baubestimmungen und den geforderten Grenzabstand beeinflussen.
Es kann zudem vorkommen, dass Sie fürs Baden bestimmte Zeitfenster einhalten müssen, um die Ruhestörung von Nachbarn zu vermeiden. Laufende Pumpen können einer Lärmschutzverordnung unterliegen. Auch die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Kindern sind von Bedeutung.
Indem Sie alle lokalen Vorgaben einhalten, schaffen Sie sich eine sichere Basis für sorgenfreien Badespass. Es gehört ausserdem zudem zum guten Ton, Ihre Nachbarn über den Pool-Bau an der Grundstücksgrenze zu informieren, damit Sie sich bereits vorab über das Thema gemeinsam austauschen können. Vielleicht möchten Sie ja sogar Ihre Nachbarn zu einer Pool-Party einladen, sobald das Schwimmbecken fertiggestellt ist?
Sofern Sie einen Whirlpool oder ein Swim-Spa für Ihren Garten planen, begleiten wir Sie gerne schweizweit umfassend vom Kauf bis zur Bau-Beratung. Wenden Sie sich gerne an unser Team!
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