• Swim Spa Baubewilligung
    Swimspa Bewilligung

Ein Swim Spa ist bewilligungspflichtig

 

Ein Swim Spa bringt viele unbestrittene Vorzüge mit sich. Auf der anderen Seite ist die Planung und vorzeitige Abklärung der Baubewilligung von Vorteil. Wir empfehlen jedem Kunden eine Abklärung mit dem Bausekretariat der Gemeinde. Mit den entsprechenden Vorbereitungen kann die Wartezeit auf den ersten Badegang deutlich verkürzt werden. Treffen Sie alle notwendigen Abklärungen für die Bewilligung eines Swim Spas und kontaktieren Sie uns anschliessend für die Abwicklung der Lieferung und Montage. Sollten Sie dazu fragen haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Baueingabe und Korrespondenz mit dem Bausekretariat.

In der Schweiz wird der Swim Spa kantonsübergreifend als Freiluftbad angesehen. Ab 8m3 Wasservolumen ist in der Regel ein Nachweis zu erbringen, dass man das Freiluftbad mit erneuerbaren Energien beheizt. Dazu in Fragen kommen die Solarheizung und eine Wärmepumpe, wenn die Wasseroberfläche gedeckt ist. Dies ist bei allen Arrigato Swim Spas gesichert. Wenn Sie keine erneuerbare Energiequelle besitzen, muss in der Regel eine Wärmepumpe oder ein Wärmetauscher verwendet werden. Neben dem Baugesuch müssen Sie dann den Energienachweis EN11 / K, usw. einreichen. Für die Kontrolle dieser Wärmepumpe ist ein Heizungsfachmann, welcher auf der Liste des Kantons steht, notwendig. Kontaktieren Sie uns für die Unterstützung beim Energienachweis.

 

Wer ist in die Baubewilligung involviert?

 

Wenn Sie ein Swim Spa Projekt starten wollen, sollte Ihre erste Ansprechperson der Architekt oder Bauplaner sein. Sollten Sie das Projekt individuell durchführen, dann können wir Sie natürlich auch direkt unterstützen und Ihnen bei der Koordination helfen. Sie benötigen einen Gartenbauer für das Fundament, einen Elektriker für die Stormzuleitung, den Heizungsfachmann, Sanitär oder uns für die Wärmepumpe oder Wärmetauscher sowie für den Energienachweis den befugten Fachmann auf der entsprechenden kantonalen Liste. Für die Baubewilligung reicht in der Regel das verkürzte Anzeigeverfahren, klären Sie dies mit dem Bausekretariat Ihrer Gemeinde oder wir können das für Sie übernehmen.